Heizöl EL und Dieselkraftstoff gehören beide zu den Mitteldestillaten und sind sich in vielen Eigenschaften sehr ähnlich. Jedoch ist Heizöl EL in Deutschland niedriger besteuert als Dieselkraftstoff. Deshalb wird im EnergieStG bzw. in der EnergieStV vorgeschrieben, dass Heizöl EL nur rot eingefärbt in den Verkehr gebracht werden darf, um eine eventuelle Steuerhinterziehung leichter aufdecken zu können.
Laut EnergieStV enthält ein ordnungsgemäß gekennzeichnetes Heizöl EL verschiedene Farbstoffe: Solvent Yellow 124 und Rotfarbstoffe. Die rote Farbe dient zur optischen Unterscheidung zwischen Heizöl EL und Dieselkraftstoff. Durch die Zugabe des gelben Farbstoffes Solvent Yellow 124 kann eine Vermischung von Heizöl EL mit Dieselkraftstoff chemisch nachgewiesen werden, da sich der gelbe Farbstoff in Heizöl EL in saurer Wasserphase rot färbt. Diese Eigenschaft ist bei einem Schnelltest durch den Zoll, z.B. auf einer Autobahnraststätte, hilfreich.
Für die Gehalte der beiden Farbstoffe in Heizöl EL sind zwei Konzentrationsbereiche vorgegeben:
- Rotfarbstoffe: 4,1 bis 4,9 mg/L
- Solvent Yellow 124: 6,0 bis 7,2 mg/L
Der Inhaber des Kennzeichnungsbetriebs ist laut §7 EnergieStV dazu verpflichtet, eine ordnungsgemäße Kennzeichnung des Heizöls vorzunehmen und diese regelmäßig zu überwachen.
Seit dem 01.04.2010 gelten in Deutschland gesetzlich zwei neue Analysemethoden für die Bestimmung der Gehalte an Farbstoffen, die im Vergleich mit den alten Methoden präziser, zuverlässiger und zeitsparender sind. Diese heißen HPLC-Verfahren. HPLC bedeutet Hochleistungsflüssigkeitschromatographie bzw. aus dem Englischen stammend „high performance liquid chromatography“. Messungen bei Anwesenheit von Biodiesel (FAME) in Heizöl EL sind mit diesem HPLC-Verfahren ebenfalls uneingeschränkt durchführbar.